Nächster Termin zum Hundeführerschein
Sachkunde für Hundehalter
Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreic
Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.